4. Rechte und Pflichten

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder ergeben sich aus dem Zweck des Vereins sowie aus den Bestimmungen seiner Satzung.
Die Mitglieder des Vereins haben das Recht, an den  Mitgliederversammlungen teilzunehmen, Anträge zu stellen und mit Vollendung des 18. Lebensjahres das Stimmrecht auszuüben. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme, die es nur persönlich abgeben kann.
Das passive Wahlrecht beginnt mit der Vollendung des 21. Lebensjahres.

Die Mitglieder sind insbesondere berechtigt,
den Verein in allen seinen Aufgabenbereich fallenden Fragen satzungsgemäß in Anspruch zu nehmen,

sich der vom Verein für seine Mitglieder geschaffenen Einrichtungen dem Vereinszweck entsprechend zu bedienen und sich an den Vereinsveranstaltungen zu beteiligen,

Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung zu stellen,

die Einberufung außerordentlicher Mitgliederversammlungen zu verlangen, wenn dies mindestens 1/3 der ordentlichen Mitglieder schriftlich beantragt hat. Der Antrag soll eine schriftliche Begründung enthalten.
Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen, die Satzung des Vereins zu beachten, die Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen, und die zur Deckung der Kosten der Vereinstätigkeit festgesetzten Kosten durch Lastschrifteinzug zu zahlen.

5. Beiträge

Die Verpflichtung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge entsteht mit Beginn des Quartals, in dem die Mitgliedschaft erworben wird.
Die Mitgliedsbeiträge sind im 1. Quartal des laufenden Geschäftsjahres fällig und werden durch Lastschrift eingezogen.
Der Jahresgrundbeitrag wird in einer Beitragsordnung festgelegt, die von der Mitgliederversammlung zu genehmigen ist. In begründeten Einzelfällen darf der Vorstand von der Beitragsordnung abweichende Jahresbeiträge festsetzen.
Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Beiträge besteht nicht.

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