8. Einnahmen

Die Einnahmen des Vereins setzen sich zusammen aus den Mitgliedsbeiträgen, den Einnahmen  aus Veranstaltungen und Spenden.

Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder der Beseitigung finanziellen Schwierigkeiten des Vereins können Umlagen erhoben werden, deren Höhe vom Vorstand oder von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
 

9. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von 1 Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Im Falle der Auflösung fällt das noch vorhandene Vereinsvermögen den im Zeitpunkt der Auflösung vorhandenen Vereinsmitgliedern zu gleichen Teilen zu.

Bunde am 22. März 1993

 

 

 

 

 

 

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