7. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ordnet alle Angelegenheiten des Vereins, die nicht zum Zuständigkeitsbereich des Vorstands gehören.

Es findet alljährlich im 1. Halbjahr eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der alle Mitglieder unter Angabe der vom Vorstand festgelegten Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Tag der Versammlung durch einen einfachen Brief oder durch Veröffentlichung in der örtlichen Presse einzuladen sind.

Anträge zur Tagesordnung müssen mindestens eine Woche vor dem Tage der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich eingereicht werden.

Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende, im Falle der Verhinderung beider ein vom 1. Vorsitzenden bestimmter Stellvertreter.

Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden, soweit nach Gesetz und Satzung zulässig, mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei der Wahl des Vorsitzenden entscheidet bei Stimmengleichheit das Los.

Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist von einem Vorstandsmitglied eine Niederschrift zu fertigen, in der die gefassten Beschlüsse ordnungsgemäß und vollständig enthalten sein müssen. Die Unterschrift ist vom Protokollführer und einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstands zu unterzeichnen.

Zu den Regularien der Mitgliederversammlung gehören:

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